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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BLEND FILM GMBH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

 

(1)  Die Blend Film GmbH ist eine TV und Medien Produktionsfirma mit Sitz in Hamburg (nachfolgend: Blend Film). Ihre Leistungen richten sich ausschließlich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB). Die AGB gelten für alle Leistungen und Lieferung, gleich in welcher Schaffungsstufe. 

 

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.

 

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Firma anerkannt wurden.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Nach Vorbesprechung der zu erbringenden Leistung übermittelt Blend Film dem Kunden ein Angebot, das den voraussichtlichen Leistungsumfang sowie Arbeitsaufwand nebst Preisaufstellung enthält. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stellt dies noch kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein solches abzugeben. Der Kunde gibt durch Bestätigung/Einverständniserklärung mit dem mit Auftragsformular in Textform (z. B. per E-Mail), Gegenzeichnung oder Übersendung des Auftragsformulars an Blend Film ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertragsschluss kommt dann zustande, wenn Blend Film das Angebot des Kunden ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln, z. B. durch Vereinbarung von Terminen oder Auslieferung von ersten Ideen annimmt.

 

(2) Die Entwicklung von Konzepten, Drehbüchern und weiteren kreativen Ergebnissen orientiert sich an den Vorstellungen und Wünschen des Kunden. Etwaige Leistungsbeschreibungen und -darstellungen sind, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind, dennoch bloße Beschreibungen, jedoch keine Garantien. 

(3) Blend Film darf sich im Rahmen der Erbringung ihrer eigenen Leistung nach Absprache mit dem Kunden auch Dritter (z.B. freier Redakteur:innen, Kamera-Operator, etc.) bedienen. Etwaige Verträge mit solchen Dritten kommen zwischen Blend Film und dem Dritten zustande. Hieraus ergibt sich jedoch keine Haftung für Blend Film bei Nicht- oder Schlechterfüllungen durch den Dritten, bei etwaigen Preissteigerungen beim Dritten oder für sonstige Schadenersatzansprüche. Darüber hinaus ist Blend Film mit Zustimmung des Kunden berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner Bestimmungen der vereinbarten Leistung zwischen dem Kunden und dem Dritten vorzunehmen, sofern diese nach Abschluss des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten erforderlich werden, um den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu erfüllen.

(4) Bei Änderungen der vertraglichen Pflichten zum Zweck der nachträglichen Anpassung an die Wünsche des Kunden (z.B. anderes Drehbuch, anderer Text, etc.) kann Blend Film dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung üblichen Stunden– und Tagessätze von Blend Film. 

(5) Ist die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in Teillieferungen möglich, so ist Blend Film grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt, soweit eine solche dem Kunden nicht unzumutbar ist. Soweit Teilleistungen bereits individualvertraglich bestimmt sind, gelten sie als stets zumutbar.

§ 3 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

 

(1) Blend Film erbringt Leistungen gemäß dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. 

(2) Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang von Blend Film umfasst für die Herstellung Medienbeiträgen im generellen und Filmen im Speziellen i.d.R. die folgenden Bereiche: 

a) Vorproduktion

  1. Konzeptentwicklung und Drehbuch

  2. Finanzierung und Budgetierung

  3. Casting und Crew-Rekrutierung

  4. Location Scouting

b) Produktion

  1. Dreharbeiten

  2. Set-Management

  3. Logistik

c) Nachproduktion

  1. Schnitt und Bearbeitung

  2. Visuelle Effekte (VFX)

  3. Tonbearbeitung

  4. Finalisierung

(3) Ein weiterer Leistungsbereich von Blend Film umfasst die Erstellung von Konzepten und Präsentationen zum Thema „Mediennutzung“ und des Abhaltens von Trainings, Vorträgen, Coachings, etc. in diesem Bereich. Eine genaue Leistungsbeschreibung und Definition des Umfangs erfolgt über das Auftragsformular. 

(4) Bei Änderungs- und Erweiterungswünschen des Kunden kann Blend Film dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung üblichen Stunden– und Tagessätze von Blend Film. Gleiches gilt für wesentliche Änderungs- und Erweiterungswünsche nach der Endabnahme. 

(5) Mit der Abnahme des Ergebnisses übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text, Ton und Layout mit der Folge, dass die Haftung von Blend Film insoweit ausgeschlossen ist. Etwaige anfallende Mehrkosten für weitere Korrekturen trägt der Kunde.

(6) Zusatzleistungen für die Einholung von Rechten an Bildern oder Texten bei etwaigen Verwertungsgesellschaften oder anderen Dritten obliegen dem Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. 

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen 

(1) Die Vergütung richtet sich nach denen im Vertrag festgelegten Preisen zuzüglich Reise-, Übernachtungskosten sowie Spesen, soweit diese anfallen. 

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

(3) Etwaige Barauslagen von Blend Film werden ebenfalls gesondert abgerechnet.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Fälligkeiten für die Zahlung als vereinbart:

- 30% der Gesamtsumme: 14 Tage nach Auftragserteilung und

- die restliche Gesamtsumme: 14 Tage nach jeweiliger Teilabrechnung der vertraglich geschuldeten Leistung.

§ 5 LIEFERUNG, TERMINE & ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(1) Vereinbarte Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn Blend Film solche in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt und der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Treten Verzögerungen ein, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Lieferung von Daten und Unterlagen) oder Ereignisse höherer Gewalt, kann eine fristgerechte Termineinhaltung durch Blend Film nicht mehr gewährleistet werden. In einem solchen Fall kann Blend Film ihre Leistung um die Dauer der Behinderung hinausschieben. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden resultiert daraus nicht. 

 

(2) Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

(3) Blend Film ist in der Wahl des Versanddienstleisters frei. Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt Blend Film das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf diesen über, sobald die Ware von Blend Film an das beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist. 

 

(4) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, liefert Blend Film lediglich innerhalb Deutschlands. Mehrkosten für den Versand ins Ausland werden auf der Rechnung des Kunden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu zahlen. 

 

(5) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

 

§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN, BEISTELLUNGEN, VERSICHERUNGEN

 

(1) Der Kunde unterstützt die Leistungserbringung von Blend Film in angemessener Weise. Insbesondere stellt der Kunde sämtliche für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie etwaiges Text–, Bild– und Tonmaterial in branchenüblicher Qualität sowie digitalen Standardformat rechtzeitig zur Verfügung. 

 

(2) Der Kunde ist Blend Film zum Ersatz des aus der Verletzung der Mitwirkung– oder Beistellungspflicht nach Abs. 1 entstehenden Schadens verpflichtet. Ein Zeitplan wird gegebenenfalls angepasst. Blend Film wird dem Kunden – soweit der Vertragszweck noch erreichbar ist – dann eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkung– oder Beistellungspflichten setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder soweit eine solche nach vorstehende Satz entbehrlich ist, darf Blend Film vom Vertrag zurücktreten und neben Schadenersatz eine Vergütung verlangen, die den bisher erbrachten Leistung entspricht.

 

(3) Der Kunde ist informiert, dass die an Blend Film im Rahmen der Vertragserfüllung übergebenen Sachen/Daten seitens Blend Film nicht gesondert versichert sind. Es obliegt daher dem Kunden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der übergebenen Sachen/Daten Sorge zu tragen.

 

§ 7 NEBENPFLICHTEN WIE VERHALTENS- UND RÜCKSICHTNAHMEPFLICHTEN DES KUNDEN

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen von Blend Film nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidrige Weise zu nutzen, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Kunden ein: 

 

a) Der Kunde stellt sicher, dass die durch ihn an Blend Film übergebenen Daten nicht gegen Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Rechte Dritter, insbesondere Marken–, Firmen– und Urheberrechte verstoßen. Der Kunde unterlässt die Übermittlung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.

 

b) Der Kunde stellt im Falle des Einsatzes seiner Vorlagen, Grafiken, Skripten und Programme auf dem Computersystem von Blend Film sicher, dass diese nicht mit Fehlern (z. B. Viren) behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch Blend Film zu stören oder zu vereiteln. 

 

c) Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit. 

 

(2) Stellt der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zur Verfügung, welche mit Rechten Dritter belastet sein können, so gewährleistet er gegenüber Blend Film, alle notwendigen Rechte eingeholt zu haben.

 

(3) Im Fall eines Pflichtverstoßes des Kunden gegen Abs. 1 oder Abs. 2 ist Blend Film neben sonstigem gesetzlichem Recht berechtigt, nach Wahl betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend aus dem Auftrag herauszunehmen. Das gleiche gilt, wenn Blend Film von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Kunde unter Verstoß gegen die Abs. 1 und Abs. 2 enthaltenen Pflichten Inhalte beisteuert, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist. 

 

§ 8 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

 

(1) Von Blend Film im Rahmen der Leistungserbringung erstellte Konzepte und -entwürfe, Texte, Medienerzeugnisse und sonstiges Material unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten und Inhalte über ein von Blend Film gewährtes Nutzungsrecht hinausgehend zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten.

 

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt Blend Film mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises dem Kunden ein einfaches, unbefristetes und nicht entgeltlich übertragbares Nutzungsrecht an Konzepten und -entwürfen, Medienerzeugnissen, Präsentationen und sonstigen Material ein. 

 

  1. Der Kunde stimmt einer Verwendung des entworfenen Konzepts und/oder der Medienerzeugnisse und Produktionen sowie von Blend Film und/oder von einer/m Foto-/Videograf:in angefertigten Foto- und Videomaterials von dem Konzept- und/oder des Herstellungsprozesses durch Blend Film zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu. Ausnahmen hierzu bedürfen der Textform (Brief, Fax, E-Mail). Dies umfasst auch die Zustimmung etwaiger Dritter auf dem Bild- oder Videomaterial, deren Zustimmung der Kunde einholt. 

 

§ 9 HAFTUNG

(1) Blend Film leistet Schadenersatz für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körper oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Blend Film, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, haftet Blend Film nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

(2) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch etwaige Dritte ist eine Haftung von Blend Film ausgeschlossen, soweit sie keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Mitwirkungshandlung trifft. 

 

(3) Blend Film haftet nicht für urheber-, marken- oder designrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der entworfenen Konzepte. Schutzrechtliche Recherchen hat der Kunde selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. Blend Film haftet auch nicht für in Werbemaßnahmen des Kunden enthaltende Sachaussagen in Bezug auf Produkte/Leistungen des Kunden. Insoweit verpflichtet sich der Kunde, Blend Film von jeglicher Haftung freizustellen und Blend Film mögliche Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. 

 

(4) Die Haftung von Blend Film für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig. 

 

§ 10 MÄNGELHAFTUNG

 

  1. Blend Film haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. 

 

  1.  Abweichungen und fehlerhafte Darstellungen innerhalb digitaler Darstellungen der überlassenen Medienerzeugnisse z. B. per E-Mail oder im Internet insbesondere im Onlineshop/ auf der Website des Kunden stellen keinen Sachmangel dar. Eine darauf bezogene Rüge des Kunden ist ausgeschlossen. 

 

  1. Mängel und Beanstandungen jeglicher Art an der erbrachten Leistung hat der Kunde innerhalb von 5 Tagen nach Leistungserbringung in Textform (z. B. E-Mail) bei Blend Film geltend zu machen. Danach gilt das Endergebnis als mangelfrei abgenommen. 

 

  1. Gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist auf von Blend Film erstellte Medienerzeugnisse 12 Monate. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

 

§ 11 KÜNDIGUNG

 

  1. Beide Parteien können bis zur Vollendung des Auftrags den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die ordentliche Kündigung ist insoweit ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Auftrags nicht zugemutet werden kann. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann Blend Film als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein etwaiger Schaden nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. 

 

(2) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

§ 12 WIDERRUFSRECHT

 

(1) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB handelt, (also um eine natürliche Person, die die Leistung von Blend Film weder für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke in Anspruch nimmt), steht diesem Kunden ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. 

 

(2) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung etwaiger überlassener Gegenstände zu tragen. 

 

8. Geheimhaltung 

 

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. 

 

(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

 

§ 13 DATENSCHUTZ

 

Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Insoweit wird auf die Datenschutzerklärung von Blend Film (https://www.blendfilm.de/datenschutz) Bezug genommen. 

 

§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

  1. Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

  1. Die Parteien dürfen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder gesamt noch einzeln abtreten.

 

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegt der ständige Wohnsitz des Kunden außerhalb Deutschlands, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

(5) Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische  Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist.

 

(6) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gleiches gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses.

 

 

Stand: August 2024

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